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Fliegen ohne Flugleitung ab 3.11.2022 in Deutschland

Zur Umsetzung sind sicher noch einige Vereinbarungen zu treffen. Wir erwarten insbesondere, daß es weiter eine Buchführungspflicht geben wird und daß weiter je Landung Gebühren erhoben werden. Beides wird erwartungsgemäß seitens der Luftämter in der Verantwortung des Flugplatzbetreibers gesehen werden, was ja auch wegen der Landegebühren in seinem existentiellen Interesse liegt.
Das Berufsbild des heutigen Flugleiters, wird sich zum Facility Manager und IT Administrator wandeln. Kassiert er heute Landegebühren und Tankentgelte, führt eine Barkasse und sagt die Landebahnrichtung an, so wird er künftig neben dem täglichen Landebahn und Facilitymanagement sowohl das wind- und funkgesteuerte ALIS als auch das automatische Logging betreiben und überwachen. Dies kann auch aus dem home office geschehen.
Die Öffnungszeiten des Flugplatzes erweitern sich schlagartig auf SR-SS zum Nutzen Aller. Nicht nur die Piloten können mehr fliegen und die Flugschulen mehr Umsätze erzielen. Insbesondere die Träger der Flugplätze meist die umliegenden Gemeinden spüren Entlastung, denn die Flugplätze werden sofort profitabel.
Vermietmodelle nach automatischer Nutzzeiterkennung liegen wegen der Verläßlichkeit und Präzision im Digitalisierungstrend. Das gilt längst für Mautsysteme und die Vermietung von komplexen Maschinen wie auch Flugzeugvercharterung. Dieser Trend wird keinen Halt vor geloggten Nutzzeitslots an Flugplätzen machen.

Vorraussichtlich wird es an Regionalflugplätzen dann eine besetze Kernzeit geben während derer auch die Tankstelle geöffnet ist. Darüberhinaus wird es in Nebenzeiten autonomen Flugplatzbetrieb ohne Tower Besetzung geben. Während dieser Zeit wird der Flugplatz per Hausordnung verlangen, daß die Flugzeughalter startender und landender Flugzeuge die Verantwortung für die elektronischen Flugbucheinträge übernehmen. Eine manuelle Deklarationspflicht per Zettelkasten oder Website wäre denkbar, ist aber im Zeitalter des Internets der Dinge nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend genau und sicher.
Wir erwarten, daß die Flugplätze zur Nutzung der autonomen Flugzeiten von den Flugzeughaltern eine "AUTOLOG" Einrüstung wie charterware und einen Stammkundenvertrag verlangen. Ohne derartiges on board equipment wird es bei der Kernzeitnutzung bleiben mit Gang zum Tower und Barzahlung.





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